Verkehrsmedizin

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen im Bereich der Verkehrsmedizin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher als Selbstzahlerleistung („IGeL-Leistungen“) abgerechnet werden müssen.

Allgemeine Beratungen

Ich habe mich auf Basis des Curriculums „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer umfangreich auf dem Gebiet der Verkehrmedizin fortgebildet. Sollten Sie individuelle Fragen zur Fahreignung oder Fahrtauglichkeit haben, beraten wir Sie gern.

Orientierende Untersuchung

Sie können bei uns die orientierende Untersuchung für die Ausstellung einer „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung“ nach Anlage 5 Nr. 1 FeV durchführen lassen. Diese wird u.a. für Bewerber oder Fahrerlaubnisinhaber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E benötigt (z.B. zur Verlängerung des Führerschein ab dem 50. Lebensjahr). Bitte beachten Sie, dass zur Personenbeförderung Sonderuntersuchungen notwendig sind, die leider nicht in unserer Praxis durchgeführt werden können. Ebenfalls können wir die notwendigen Untersuchungen der Augen leider nicht durchführen. Hierzu ist eine Vorstellung beim Augenarzt/ FA für Arbeitsmedizin nötig.

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Durch den Besuch des Curriculums „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ nach Vorgaben der Bundesärztekammer ist es möglich, sich bei Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung an unsere Praxis zu wenden. Bitte nennen Sie Ihr Anliegen direkt bei der Terminvereinbarung, sodass wir ausreichend Zeit einplanen können. Da die Erstellung des Gutachtens sehr zeitaufwendig sein kann, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist an uns. Eine kurzfristige Gutachtenerstellung binnen weniger Tage ist leider nicht möglich.