Weitere Leistungen

Spirometrie

Unter einer Spirometrie besteht man die Messung der Lungenfunktion. Während dieser einfachen Untersuchung kann das Atemvolumen und die Fließgeschwindigkeit der Atemluft gemessen werden. Die Untersuchung wird bei Erkrankungen wie chronischer Bronchitis (COPD) oder Asthma bronchiale durchgeführt. Ebenfalls gibt sie jedoch auch Auskunft, ob z.B. das Rauchen die Lungenfunktion schon beeinträchtigt hat.

Hilfe bei der Erstellung von Patientenverfügungen

Ein Schicksalsschlag kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern. Aber auch ohne Akutereignis kann es durch Alter oder Krankheit dazu kommen, dass man sein bisheriges Leben nicht mehr so selbstbestimmt wie bisher weiterführen kann. Wie gut ist es dann, vorgesorgt zu haben und zu wissen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu äußern.

Um dies zu gewährleisten, raten wir dringend dazu, auch ohne speziellen Anlass eine Patientenverfügung, ggf. ergänzt durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu erstellen. Wir unterstützen Sie hierbei gern und erstellen mit Ihnen gemeinsam auf Basis einer individuellen Beratung entsprechende Dokumente.

Da dies leider nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, müssen wir diese Leistung als Selbstzahlerleistung („IGeL-Leistungen“) erbringen.

Reisemedizinische Gesundheitsberatung

Im Rahmen einer speziellen Fortbildung am Bernhard-Nocht-Institut/ Hamburg habe ich mich umfangreich auf Basis des Curriculums der Bundesärztekammer zum Thema „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ weitergebildet und zudem das Zertifikat „Reisemedizin“ der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. sowie das Zertifikat „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V. erworben. Auf Basis dieser Fortbildung berate Sie Sie gern vor geplanten Reisen. Selbstverständlich können auch eventuell notwendige Reiseimpfungen - mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung - bei uns durchgeführt werden. Bitte denken Sie daran, frühzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren, um ggf. rechtzeitig zur geplanten Reise einen vollständigen Impfschutz zu haben.

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen im Bereich der Reisemedizin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher als Selbstzahlerleistung („IGeL-Leistungen“) abgerechnet werden müssen. Bei beruflich veranlassten Reisen lohnt es sich, den Arbeitgeber zur Kostenübernahme zu befragen.