Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir medizinische Anfragen nur in direktem Kontakt beantworten können.
Rufen Sie dazu gerne in der Praxis an oder kommen Sie vorbei.

Nehmen Sie neue Patienten auf?

Aktuell ist aus Kapazitätsgründen leider keine Annahme von Neupatienten möglich. Da ein Patientenstamm immer schwankt, wird es phasenweise auch wieder möglich sein, bei uns Neupatient zu werden. Wir informieren Sie hierüber unter "Neuigkeiten".

Sind auch Vorstellungen ohne Termin möglich?

Ja, selbstverständlich können Sie auch ohne Termin jederzeit in die Sprechstunde kommen. Hierfür bieten wir täglich innerhalb der ersten Stunde nach Sprechstundenbeginn eine Akutsprechstunde an. In der anschließenden Bestellsprechstunde die eine Vorstellung ohne Termin nur noch im akuten Notfall möglich.

Um einen Praxisablauf mit möglichst kurzen Wartezeiten zu gewähren, bitten wir bei planbaren Vorstellungen oder Befundbesprechungen jedoch um vorherige Terminvereinbarung. Dies kann gern telefonisch unter 03471/ 6239100 erfolgen.

Behandeln Sie auch Kinder?

Ja, auch Kinder und Jugendliche können in unsere Sprechstunde vorstellig werden.

Da es gerade im Säuglings- und Kleinkindalter viele Besonderheiten gibt, empfehlen wir dringend, bis mindestens zum Einschulungsalter einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin („Kinderarzt“) zu konsultieren.

Bieten Sie U-Untersuchungen an?

Nein, in unserer Praxis werden keine U-Untersuchungen angeboten. Diese Vorsorgeangebot sollten Sie unbedingt beim Kinderarzt wahrnehmen.

Behandeln Sie Heranwachsende und Jugendliche? Bieten Sie Vorsorgeuntersuchungen für diese Altersgruppe an?

Ja, Heranwachsende und Jugendliche können gern in unserer Hausarztpraxis betreut werden. Zur Vorsorge bieten wir die J1 (12.-14. Lebensjahr) und J2 (16.-17. Lebensjahr) an. Die J2 wird als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht von allen Krankenkassen angeboten. Wir beraten Sie gern.

Da die Vorsorgeuntersuchung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Bieten Sie auch Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz an?

Ja, auch Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz können in unserer Praxis durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Kann man die Ärztin direkt telefonisch erreichen?

Niemand möchte gern, dass ein persönliches Arzt-Patientengespräch unterbrochen oder gestört wird. Aus diesem Grund ist es - akute lebensbedrohlich Notfälle ausgenommen - leider nicht möglich, während der Sprechstunde direkt mit der Ärztin zu telefonieren. Gern helfen Ihnen unsere freundlichen Arzthelferinnen weiter. Viele Probleme können mit Sicherheit bereits auf diesem Weg gelöst werden. Ansonsten notiert die Arzthelferin eine Rückrufnummer und die Ärztin wird sich dann nach der Sprechstunde bei Ihnen melden.

Muss man in der Praxis Stufen bewältigen?

Nein, unsere Praxis ist ebenerdig.

Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Ja, wir führen nach vorheriger Rücksprache auch Hausbesuche durch. Aus Kapazitätsgründen ist dies jedoch nur in einem gewissen Umkreis um die Praxis und auch nur aus medizinischen Gründen möglich, d.h. nur dann, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ihre Wohnung zu verlassen.

"Ich habe keinen Fahrer" oder ähnliche Aspekte rechtfertigen leider keinen Hausbesuch.

Wir führen zudem Hausbesuche im stationären Pflegeeinrichtungen durch, sofern wir dort bereits Patienten betreuen. Bitte sprechen Sie uns an.

Betreuen Sie auch Patienten in Pflegeheimen?

Ja, wir kooperieren mit vielen stationären Pflegeeinrichtungen in der Umgebung, sodass grundsätzlich nichts gegen eine dortige Betreuung spricht. Gern besprechen wir den Einzelfall mit Ihnen oder Ihren Angehörigen persönlich.