Vorab-Info: Praxisschließung 01.06. - 09.06.2023

Unsere Praxis bleibt von 01.06.2023 - 09.06.2023 geschlossen.

Es lohnt sich also, vorher nochmal zu prüfen, ob ausreichend Medikamente vorhanden sind und vorbestellte Verordnungen rechtzeitig abzuholen.

Unsere Vertreter*innen geben wir rechtzeitig hier bekannt.

Neuigkeiten im April

Durch das Auslaufen gesetzlicher Sonderregelungen gibt es ab 01.04.2023 leider keine Möglichkeit mehr, sich telefonisch krankschrieben zu lassen. Für das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung ist daher in jedem Fall eine persönliche Vorstellung in der Praxis nötig.

Zum 08.04.2023 ist zudem die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in Arztpraxen ausgelaufen. Wir bitten um gegenseitigen Schutz insbesondere bei Atemwegsinfektionen jedoch weiterhin um das Tragen einer Maske.

Neue Risikogebiete: Schützen Sie sich jetzt vor FSME!

FSME, die Frühsommermenigoencephalitis, ist eine durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung.

Erst kürzlich veröffentlichte das Robert-Koch-Institut (RKI) neue Risikogebiete. Mit Dessau-Roßlau und Bitterfeld-Wolfen gibt es nun zwei Risikogebiete in Sachsen-Anhalt. Auch im Salzlandlandkreis wurde entsprechend RKI in 2022 ein FSME-Fall nachgewiesen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich über Impfungen gegen FSME zu informieren. Wer jetzt mit der Grundimmunisierung beginnt, hat zur aktuellen Zeckensaison bereits guten Impfschutz.

Bitte beachten Sie auch, dass der Impfschutz je nach Alter und Impfstoff alle 3-5 Jahre aktualisiert werden muss.

Die Kosten werden von ihrer gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wir arbeiten schon seit längerem mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und übermitteln die "Krankmeldung" direkt an ihre Krankenkasse. Bisher erhielten Sie das Exemplar für ihren Arbeitgeber und ein Exemplar für ihre Unterlagen von uns. Ab 01.01.2023 entfällt nun auch das Exemplar für den Arbeitgeber. Sie erhalten von uns nur noch das Exemplar für ihre Unterlagen und müssen weder an ihre Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber einen entsprechenden Durchschlag übermitteln. Wir senden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin zur Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss die Daten von dieser abfordern. Davon nicht betroffen ist natürlich die Pflicht, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die Dauer die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.

E-Rezepte ab sofort möglich

Nachdem wir zuletzt nur sehr vereinzelt E-Rezepte ausgestellt haben, werden wir ab Mittwoch in einer Testphase für die nächsten zwei Wochen nahezu ausschließlich E-Rezepte erstellen.

Je nachdem, wie diese Testphase verläuft, entscheiden wir nach unserem Urlaub, ob es weiterhin hauptsächlich E-Rezepte geben wird oder wir wegen zu vieler Störungen zu dem klassischen rosa Rezept zurückkehren müssen. Die Apotheken vor Ort sind nach Rücksprache bereit ... wir auch. Also "Auf die Plätze - fertig - E-Rezept" :-)